Beiträge - LOY executive consulting

Hier stelle ich Ihnen Artikel und Beiträge zu diversen Themen aus der Unternehmensberatung zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren.

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Hauptrisiken 2024 für den deutschen Finanzmarkt aus Sicht der BaFin

Hauptrisiken 2024 für den deutschen Finanzmarkt aus Sicht der BaFin

Die BaFin hat in ihrem Bericht "Risiken im Fokus der BaFin 2024" https://lnkd.in/gsQ3GXCe sieben Risiken identifiziert, die aus ihrer Sicht die Finanzstabilität und die Integrität des deutschen Finanzsystems am meisten gefährden könnten. Auf diese richtet die Aufsicht 2024 ihr besonderes Augenmerk. In dem Bericht erläutert die Aufsicht ferner, was sie unternimmt, um diese Risiken bestmöglich einzudämmen.

Emerging Risks – etwas nur für große Unternehmensgruppen?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nein, das denke ich nicht!

Für Versicherungen gilt, dass das Thema keine Kür sondern die Pflicht ist:

  • Artikel 269 Delegierte Verordnung weist der unabhängigen Risikocontrollingfunktion von Versicherungen die Aufgabe der Ermittlung und Bewertung sich abzeichnender Risiken, sogenannter Emerging Risks, zu.
  • Im Zusammenhang mit dem Berichtswesen fordert die BaFin in ihren Hinweisen zum Solvency-II-Berichtswesen explizit, dass bei der Erstellung des RSR u. a. über den Umgang mit Emerging Risks zu berichten sei.

Das Thema ist jedoch nicht nur für Banken und Versicherungen relevant. Nein, letztlich auch für Handel, Industrie und den Mittelstand.

Haben Sie in Ihrem Unternehmen die EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits umgesetzt?

Hinweisgeber sind wichtig, indem sie mit ihren Meldungen Missstände aufdecken. Damit Hinweisgeber zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten.

Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Covid 19 und COBIT 2019 ist?

Was Covid 19 ist, haben wir nun wohl nach über 2 Jahren alle gelernt. Mehr oder weniger. Darüber möchte ich heute nicht schreiben. 

COBIT 2019 hingegen ist noch nicht ganz so bekannt, jedoch nicht weniger interessant und ungefährlich, sogar sehr hilfreich. Hilfreich zumindest für alle, die sich mit Unternehmens-Governance beschäftigen und einen optimalen Wertbeitrag aus Investitionen in Information und in die dazu benötigte Technologie zum Nutzen aller Stakeholder erhalten möchten.

Nachhaltigkeitsberichtserstattung – Auswirkung auf den Aufsichtsrat / Beirat – Bürde oder Chance?

Worum geht es grundsätzlich bei dem Thema und für welche Unternehmen ist das relevant?

Bei der aktuellen CSR-Berichterstattung (CSR = Corporate Social Responsibility), die in Deutschland 2017 eingeführt wurde, geht es darum, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, bei denen zu den Themenbereichen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Achtung der Menschenrechte berichtet wird. Bislang betrifft dies in Deutschland ca. 500 Unternehmen. Konkret sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen.

COSO – ein international anerkanntes methodisches Konzept für das Interne Kontrollsystem

Ein IKS muss an den Anforderungen und Rahmenbedingungen des Unternehmens ausgerichtet sein. Dabei ist es jedoch hilfreich, sich sogenannter best practices zu bedienen. Das bedeutet nicht, dass diese 1:1 umgesetzt werden müssen, jedoch kann sich daran sehr gut orientiert werden. Ein Beispiel eines solchen Rahmenwerks ist COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Nachfolgend beschreibe ich kurz, worum es genau bei COSO geht.

Fokus Internes Kontrollsystem – wie kann die Überwachung des IKS durch den Aufsichtsrat effizient und effektiv erfolgen?

Es ist eine zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats, sich mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS) seines Unternehmens zu befassen. Insofern ergibt sich die Frage, wie diese Aufgabe so effizient und so effektiv wie möglich erledigt werden kann.

Risikomanagement im Lichte von Covid-19 auf dem Prüfstand – auch eine Aufgabe des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich unter anderem mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems zu befassen. Insofern ergibt sich auch oder gerade im Kontext der Covid 19-Pandemie für die Unternehmen die interessante Fragestellung, ob das Risikomanagement wirksam war und ist, das Unternehmen also auf Covid 19 angemessen vorbereitet war und ob sich daraus etwaiger Handlungsbedarf für das Risikomanagement ergibt.

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