Nachhaltigkeitsberichtserstattung – Auswirkung auf den Aufsichtsrat / Beirat – Bürde oder Chance? - LOY executive consulting

Nachhaltigkeitsberichtserstattung – Auswirkung auf den Aufsichtsrat / Beirat – Bürde oder Chance?

Worum geht es grundsätzlich bei dem Thema und für welche Unternehmen ist das relevant?

Bei der aktuellen CSR-Berichterstattung (CSR = Corporate Social Responsibility), die in Deutschland 2017 eingeführt wurde, geht es darum, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, bei denen zu den Themenbereichen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Achtung der Menschenrechte berichtet wird. Bislang betrifft dies in Deutschland ca. 500 Unternehmen. Konkret sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen.

Mit dem am 21.4.2021 veröffentlichten Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) und der damit einhergehenden Ausweitung der Berichtspflicht auf große haftungsbeschränkte Unternehmen steigt die Zahl der Berichterstatter auf dann ca. 15.000 Unternehmen an. Konkret müssen dann neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen auch große Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichtserstattung aufnehmen. Dazu gehören Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten (Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie): 

Bilanzsumme: 20 Mio. €, Nettoumsatzerlöse: 40 Mio. €, Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 250.

Damit wird das Thema bald in der Mehrheit des Mittelstands angekommen sein, was bedeutet, dass sich auch viele Beiräte mit dem Thema beschäftigen werden. "Bald" bedeutet, dass die betroffenen Gesellschaften ab 2023 voll berichtspflichtig sein werden.

Was muss berichtet werden?

Die Unternehmen müssen einerseits qualitativ und quantitativ berichten, wie sich ihre Aktivitäten auf Nachhaltigkeitsaspekte bezogen auf Umwelt- Sozial- und Arbeitnehmerbelange aber auch Corporate-Governance-Aspekte auswirken und andererseits, wie die Unternehmen selbst von diesen Faktoren betroffen sind. Die zeitliche Perspektive ist hierbei jeweils sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft.

Auswirkungen auf den Beirat – Bürde oder Chance?

Zuallererst wäre die Strategieberatung zu nennen und diese wäre sicherlich mehr eine Chance als eine Pflichtübung. Möchte sich das Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie geben und wie sähe diese aus? Wie wirkt sich das kommende Lieferkettengesetz und sich verändernde klimatische Bedingungen für das Unternehmen selbst aber auch auf Unternehmen innerhalb der Lieferkette mit unterschiedlichen Szenarien auf das Geschäftsmodell aus? Profitiert das Unternehmen bereits von Diversität bzw. was könnte getan werden, um positive Effekte zu steigern? Mit Diversität meine ich im Übrigen nicht nur Geschlecht, sondern auch Alter, Kultureller Hintergrund, Erfahrungsschatz. Wird es den durch das Unternehmen befriedigten Bedarf mittel- bis langfristig noch in der Form geben und falls nicht, wie könnte das Geschäftsmodell adaptiert werden? Viele weitere Fragen mehr können Basis für eine fruchtvolle und mehrwertstiftende Diskussion zwischen dem Beirat und der Geschäftsleitung sein.

Ein weiterer Punk ist die Überwachung und Bewertung des sich ändernden unternehmerischen Risikoprofils. Nicht nur die bewusste Auseinandersetzung mit Risiken entlang der Themenfelder, die in dem Nachhaltigkeits-Reporting behandelt werden, wird eine sehr hilfreiche Aktivität zu Gunsten einer Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sein. Auch das Monitoring und die Diskussion aussagekräftiger Performance- und Risikoindikatoren werden außerordentlich hilfreich sein, das Unternehmen auf dem eingeschlagenen Nachhaltigkeitskurs zu halten.

Eine zusätzliche, wegen der Öffentlichkeitswirkung nicht zu vernachlässigende Aktivität im Beirat kann die Überwachung der Berichterstattung sein. Schließlich erlangt das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Aufmerksamkeit bei vielen Stakeholdern, seien es (zukünftige) Mitarbeiter, Kapitalgeber, Kunden oder auch schlicht die Öffentlichkeit. Der Nachhaltigkeitsbericht kann so unter anderem von einem „Pflichtbericht“ zu einem „Aushängeschild“ mutieren. Ein angemessener Fokus ist hier sicherlich geboten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Thema Nachhaltigkeitsberichtswesen ein zugleich interessantes wie auch wichtiges Betätigungsfeld für den Beirat sein kann und auch sein sollte.

Sie möchten das Thema diskutieren? Kontaktieren Sie mich gerne!

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